SCHLICHTUNG FLUGBESCHWERDE

Anleitung Flugbeschwerde - aktiv ist Schritt 1.

Sie haben ein Problem mit einem Flugunternehmen / Flughafenbetreiber.

Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.

Bitte beachten Sie:

 

In welchen Fällen kann die apf unterstützen?

Wenn der betroffene Flug

  • aus Österreich abfliegt,
  • aus einem EU-Mitgliedsland abfliegt und in Österreich landet,
  • von einer österreichischen Airline innerhalb von EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wird,
  • aus einem Drittstaat abfliegt und in einem EU-Mitgliedstaat landet und mit einer österreichischen Airline durchgeführt wird oder
  • aus einem Drittstaat abfliegt und in Österreich landet und mit einer Airline, die ihre Hauptniederlassung in einem EU-Mitgliedsland hat, durchgeführt wird.

Bei Forderungen betreffend

  • Entschädigung und Erstattung bei Nichtbeförderung,
  • Entschädigung und Erstattung bei Verspätung,
  • Entschädigung und Erstattung bei Annullierung,
  • Entschädigung und Erstattung bei Herabstufung,
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.
 

In welchen Fällen kann die apf keine Hilfestellung anbieten?

  • Wenn der Flug keinen direkten Bezug zu Österreich hat,
  • bei Gepäcksproblemen,
  • bei Ticketstornierungen durch den Passagier,
  • bei Unzufriedenheit bez. des Personals, der Bord-Verpflegung oder Filmauswahl.

Empfehlung: Seit Jänner 2016 steht Ihnen für solche und vergleichbare Fälle die „Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte“ unter www.verbraucherschlichtung.at zur Verfügung